Wir bieten unseren Patienten ein breites allgemeinärztliches Behandlungsspektrum.
Die Anamnese, also das vertrauensvolle Gespräch zwischen Patienten und behandelnden Arzt, ist nicht nur Grundlage jeder medizinischen Diagnose, sondern auch die Basis für weitere Untersuchungen. Da die gewonnenen Ergebnisse für Laien oft nur recht schwer verständlich sind, erklären und erläutern wir sie Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Fast alle hier genannten Untersuchungen und Beratungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und somit für unsere Patienten kostenfrei.
Sie möchten oder müssen ins Ausland reisen? Gerne beraten wir Sie frühzeitig über eventuelle gesundheitliche Risiken, auf die Sie in Ihrem Reiseland treffen können. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Da diese Leistungen oftmals nicht voll von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, müssen sie gegebenenfalls privat abgerechnet werden. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie vorab gern über Leistung und Kosten.
Für chronisch kranke Patienten bieten wir verschiedene strukturierte Behandlungsprogramme (Disease Management Programme, kurz DMP) an, welche von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Wir als Hausarzt müssen eine Genehmigung für jedes Programm beantragen, festgelegte Qualitätsanforderungen einhalten und verpflichten uns zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen.
Unerlässlich für den Erfolg der DMP ist jedoch die Mitarbeit des Patienten. Die Therapieziele werden individuell vereinbart und die Teilnahme an intensiver Beratung, wie beispielsweise von Schulungen und Präventionsangeboten, sowie an den regelmäßigen Verlaufskontrollen (Laborwerte, Analyse von Veränderungen) wird vorausgesetzt. Hierbei erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihrem Facharzt und uns als Hausarzt.
DMP Asthma bronchiale (als koordinierender Arzt)
DMP COPD (als koordinierender Arzt)
DMP Diabetes Typ 2 (als koordinierender Arzt)
DMP KHK (als koordinierender Arzt)
Um die elektrische Aktivität des Herzmuskels zu beurteilen, führt man ein EKG durch. Das Herz selbst bildet eine elektrische Erregung, die es ausbreitet und wodurch der Herzschlag ausgelöst wird. Dieser schwache Stromfluss lässt sich während des EKGs mittels Elektroden messen. Dies erlaubt dem Arzt eine Beurteilung darüber, ob das Herz störungsfrei arbeitet.
Wie läuft ein Elektrokardiogramm ab?
Der Patient wird gebeten, sich freizumachen. Eventuell wird bei Herren vor dem Aufkleben der Elektroden an den Stellen etwas Körperhaar entfernt.
Die Elektroden werden nun am rechten und linken Arm, am rechten und linken Bein und an der Brust des Patienten angebracht. Der Patient muss sich während der Messung ruhig verhalten, denn Bewegungen, Muskelanspannungen, Husten oder Zittern können die Auswertung verfälschen. Die Dauer der Untersuchung beträgt nur einige Minuten.
Folgende Werte werden im Rahmen der Messung aufgezeichnet:
- Herzfrequenz (wie oft schläft das Herz)
- Herzrhythmus (wie regelmäßig schlägt das Herz)
Für Frauen und Männer zwischen 18 – 34 Jahren wird einmalig sowie ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre ein sogenannter Gesundheits-Check Up empfohlen. Dieser beinhaltet neben einem ausführlichen Gespräch die körperliche Untersuchung, eine Blutdruckmessung, die Bestimmung von Glucose und Cholesterin im Blut sowie die Untersuchung des Urins. Bei Beschwerden können weitere Untersuchungen notwendig sein.
Für die Blutentnahme kommen Sie bitte nüchtern (also ohne Frühstück) in unsere Praxis.
Falls bei Beschwerdefreiheit erweiterte Untersuchungen als Privatleistung zur Vorsorge erwünscht sind, können wir Sie gerne diesbezüglich beraten.
Ab dem 35. Lebensjahr besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, alle 2 Jahre eine Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut durchzuführen, um potenziell gefährliche Hautveränderungen frühzeitig feststellen zu können.
Zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, zählen die Impfungen. Moderne Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) entwickelt die in Deutschland als wissenschaftlicher Standard akzeptierten Empfehlungen.
Erklärtes Ziel einer Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Jedoch ist es bei Erreichen hoher Impfquoten möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Empfehlungen der STIKO finden Sie hier
Medizinische Leistungen, die auf Wunsch des Patienten erbracht werden, ohne dass ein konkreter Krankheitsverdacht besteht oder Leistungen wie beispielsweise Atteste (z.B. für Kindergarten, Schule, Versicherungen) werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet. Da diese Kosten nicht über die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden, müssen sie privat abgerechnet werden. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an. Wir beraten Sie gern über Leistung und Kosten.
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung (ca. 35 min) stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.
Voraussetzung: Alter zwischen 15 und 17 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Impfausweis
- Erhebungsbogen (Link) für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Bitte sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und mitbringen.
- Falls vorhanden: Brille, Hörgeräte, medizinische und/oder therapeutische Befunde
- Untersuchungsberechtigungsschein (Link)
Ziel dieser Verträge ist es, durch das frühe Erkennen von Begleiterkrankungen das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern. Damit soll eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der betroffenen Patienten möglichst lange vermieden werden.
- Vertrag Begleiterkrankung Diabetes mellitus (DAK-G/KKH/TK)
- Vertrag Begleiterkrankung Hypertonie (DAK-G/KKH/TK)
- Vertrag Diabetisches Fußsyndrom (AOK PLUS), Hausarztebene
- Vertrag Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (BKKen)
Durch diese Untersuchungen werden Erkrankungen entdeckt bzw. Verlaufs- und Therapiekontrollen durchgeführt. Die medizinische Labordiagnostik umfasst die Untersuchung von Körpermaterialien durch optische, chemische oder immunolgische Verfahren und gibt dem Arzt wichtige Informationen zum Beispiel über die Funktionstüchtigkeit verschiedener Organsysteme, über das Vorliegen von Entzündungen oder Erkrankungen und deren eventuelle Ursachen und Risikofaktoren.
Die Langzeit-Blutdruckmessung hat einen festen Stellenwert in der Diagnostik der Hypertonie und ermöglicht eine differenzierte Beurteilung des Blutdrucks mit Berücksichtigung der natürlichen Tagesrhythmik. Wie der Name schon sagt, werden dabei die Blutdruckwerte über einen längeren Zeitraum erfasst. Die Blutdruckmanschette wird wie gewohnt am Oberarm des Patienten angebracht, ist jedoch mit einem vollautomatischen Blutdruckmessgerät verbunden, welches in festgelegten Intervallen (z.B. aller 30 Minuten) selbständig die Blutdruckmessung vornimmt.
Die Spirometrie ist ein gängiges Verfahren zur Untersuchung der Lungenfunktion. Dabei die Luftmenge und -geschwindigkeit beim Atmen gemessen. So können Lungenkrankheiten wie z.B. Asthma oder COPD erkannt werden bzw. der Therapieverlauf überprüft werden.
Bei der Spirometrie erhält der Patient ein Mundstück, welches er mit beiden Lippen fest umschließen soll. Die Nase wird durch eine Nasenklemme verschlossen. Auf Anweisung atmet der Patient nun für etwa fünf bis zehn Minuten durch das Mundstück ein und aus. Dabei zeichnet das sogenannte Spirometer die Kraft und das Volumen der Atemstöße auf und stellt die Atemzüge in einem Graphen dar. Anhand dieser Graphen kann der Arzt auf die Funktion der Lunge rückschließen, denn unterschiedliche Erkrankungen haben jeweils spezifische Formveränderungen der Atemkurve zur Folge.
Um eine Versicherungsleistung oder Nachteilsausgleiche zu erhalten, ist oftmals eine Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit erforderlich.
Eine Begutachtung ist nur möglich, wenn Sie den begutachtenden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber entbinden. Nur dann darf der Gutachter seine Expertise an den Auftraggeber weiterleiten. Da auch Berichte Ihrer behandelnden Ärzte herangezogen werden, müssen Sie auch diese von der Schweigepflicht entbinden, soweit es für die Erfüllung des Gutachtenauftrages erforderlich ist.
Gern können wir diese Begutachtung für Sie erbringen. Bitte sprechen Sie uns an.
Um unsere Patienten ganzheitlich therapieren zu können, ist es uns wichtig, neben dem körperlichen auch das emotionale Befinden in der Diagnostik zu berücksichtigen. Im Rahmen einer sogenannten Basisdiagnostik sollen eventuelle psychische Einflüsse oder Störungen als Komponenten des Krankheitsgeschehens erkannt werden. Darauf aufbauend erfolgt in einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung die sogenannte Basistherapie mit grundlegender psychosomatischer Behandlung oder darüberhinaus die Kooperation mit oder Vermittlung zu psychotherapeutischer Behandlung. Ziel ist es, psychosomatische und psychische Erkrankungen (z.B. Angststörungen oder Depressionen), funktionelle Störungen oder somatopsychische Störungen (z.B. bei Krankheitsbewältigung schwerer Leiden) schneller zu erkennen und geeignete Therapien zu finden.